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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Touristen unter der Yachtcharter Seychellen Crew benötigen kein Visum. Eine Aufenthaltserlaubnis für
die Reisedauer des Yachtcharter Seychellen Törns wird bei Ankunft an der Grenze ausgestellt. Es kann für
weitere drei Monate bis zu einem Jahr verlängert werden.
Für die
Einreise der Yachtcharter Seychellen Crew werden Reisepass, Rückflugticket, Hotelbuchung und genügend
finanzielle Mittel benötigt. Das Einreisedokument der Yachtcharter Seychellen Crew muss mindestens für
die Reisedauer des Yachtcharter Seychellen Törns gültig sein.
Die Vorlage eines
Rückflugnachweises ist auch dann notwendig, wenn die Yachtcharter Seychellen Crew auf die
Seychellen fliegen und von dort mit einer Yachtcharter Seychellen Yacht die Inseln
verlassen wollen und nicht dorthin zurückkehren.
Der deutsche
Kinderausweis/-reisepass wird anerkannt. Der Eintrag eines Kindes in
den Reisepass eines Elternteils der Yachtcharter Seychellen Crew ist zur Einreise ausreichend.
Medizinische Hinweise
Ende 2005 bis Mitte 2006 ist es im Gebiet des westlichen Indischen
Ozeans zu einer epidemieartigen Häufung von Chikungunya Fieber
gekommen. Diese fieberhafte Viruserkrankung wird von Mücken übertragen,
ist nicht von Mensch zu Mensch übertragbar und kann zu lange
persistierenden Knochen- und Gelenkschmerzen in der Regel ohne
tödlichen Ausgang führen.
Nach zwischenzeitlichem Abklingen dieser Chikungunya-Epidemie sind mit Beginn der Regenzeit wieder Einzelfälle zu beobachten.
Reisende
sollten besondere Aufmerksamkeit auf den Schutz vor Mückenstichen
(abends lange Kleidung, Repellentien, imprägnierte Moskitonetze etc.)
als einzige prophylaktische Maßnahme legen. Eine Impfung existiert
nicht.
Kranke oder schwangere Reisende in diese Gebiete sollten vor Abreise medizinischen Rat einholen.
Auch Dengue-Fieber tritt vorrangig während der Regenzeit auf.
Für die Seychellen gibt es keine generellen Pflichtimpfungen.
Bei Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten (www.who.int/ith/countries/en/index.html)ist ab 1. Lebensjahr eine Gelbfieberimpfung vorgeschrieben.
Der
Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt weiterhin einen
Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie (vorrangig 3fach- Kombination mit
Polio) und Hepatitis A sowie bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen auch
gegen Hepatitis B und bei besonderen Risiken Typhus.
Die Seychellen sind Malaria-frei.
Die
Zahlen für HIV/AIDS sind wohl zunehmend, aber die Seychellen haben eine
niedrige Prävalenz (ca. 0,2% in 1998, genaue Zahlen für Risikogruppen
existieren nicht).
Durchfallerkrankungen und Cholera:
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln:
Ausschließlich
Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, Vorsicht bei
Leitungswasser. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder
Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber
nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem
Essen, Einmalhandtücher verwenden.
Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer zuverlässigen Reiserückholversicherung sind der Yachtcharter Seychellen Crew dringend zu empfehlen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine
Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden der Yachtcharter Seychellen Crew kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben die Yachtcharter Seychellen Crewmitglieder selbst
verantwortlich.
Die Angaben sind:
Haftungsausschuss
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung
für eventuell eintretende Schäden der Yachtcharter Seychellen Crew kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen
sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung
über die Durchführung einer Reise liegt allein in der Verantwortung der Yachtcharter Seychellen Crew.
Diese kann der Yachtcharter Seychellen Crew von BYC Best Yachtcharter S.L. nicht abgenommen
werden.
Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland
betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen der Yachtcharter Seychellen Crew. Gesetzliche Vorschriften
können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass BYC Best Yachtcharter
S.L. hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der
zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des
Ziellandes wird im Zweifelsfall der Yachtcharter Seychellen Crew empfohlen.
Wir empfehlen vor Reiseantritt des Yachtcharter Seychellen Törns sich mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung zu setzten oder auf der Website www.auswaertiges-amt.de sich zu informieren.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (030) 5000-2000
Fax: (030) 5000-51000