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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger
Nachdem das Schengener Abkommen am 25. März 2001 auch für Finnland in
Kraft getreten ist, sind für Yachtcharter Finnland Crews zwischen Deutschland und Finnland
die Passkontrollen entfallen.
Trotzdem
ist jede Yachtcharter Finnland Crew verpflichtet, seinen gültigen Personalausweis oder
Reisepass mitzuführen. Der deutsche Kinderausweis sowie der Eintrag
eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils der Yachtcharter Finnland Crew und auch der deutsche
Kinderreisepass von Kindern in der Yachtcharter Finnalnd Crew wird ohne Einschränkungen zur Einreise nach Finnland
anerkannt.
Der vorläufige deutsche Personalausweis ist hingegen zur Einreise nach Finnland nicht ausreichend für die Yachtcharter Finnland Crew.
Zwischen
dem 1. Dezember und Ende Februar sind in Finnland Winterreifen
vorgeschrieben. Dies gilt auch für ausländische Touristen und Yachtcharter Finnland Crews, die mit
eigenem Wagen einreisen.
Hinweis für Reisende, die von Finnland aus eine Reise nach Estland in Erwägung ziehen:
Als
Reisedokument genügt ein gültiger Reisepass oder Personalausweis der Yachtcharter Finnland Crew. Der
deutsche Kinderausweis muss unabhängig vom Alter des Kindes mit einem
Lichtbild versehen sein.
Ist ein Kind lediglich im Pass eines
Elternteils der Yachtcharter Finnland Crew eingetragen, muss in diesem ab einem Alter des Kindes von 7
Jahren ein Lichtbild angebracht werden. Um Verzögerungen bei der
Einreise der Yachtcharter Finnland Crew zu vermeiden, wird empfohlen, auch schon bei Kindern unter 7
Jahren ein Lichtbild im Reisedokument anbringen zu lassen.
Medizinische Hinweise
Für die Einreise nach Finnland sind keine besonderen Impfungen für die Yachtcharter Finnland Crew vorgeschrieben.
In
Teilen des Landes (z.B. Åland-Inseln oder in den Regionen Turku,
Kokkola oder Lappeenranta) kommt es zu bestimmten Jahreszeiten
(vorwiegend März-Oktober) zur Übertragung der
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig
vor Einreise sollte die Yachtcharter Finnland Crew deshalb mit einem Reise- / Tropenmediziner wegen
einer möglichen Impfung Kontakt aufgenehmen.
In den Sommermonaten ist Mückenschutz von der Yachtcharter Finnland Crew zu beachten, besonders bei Reisen nach Lappland.
Es
besteht in Finnland für alle Personen unter der Yachtcharter Finnland Crew, die in Deutschland gesetzlich
versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung – soweit dringend
erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäuser usw., die vom
ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind.
Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw.
Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer
Krankenkasse) von der Yachtcharter Finnland Crew vorzulegen.
Unabhängig davon wird der Yachtcharter Finnland Crew dringend
empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufendhaltes eine
Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt,
die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z.B.
notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall,
Behandlung bei Privatärzten oder Privatkliniken).
Weitere Einzelheiten findet die Yachtcharter Finnland Crew auf der Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung im Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland".
Ansonsten erhält die Yachtcharter Finnland Crew von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine
Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden der Yachtcharter Finnland Crew kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleibt die Yachtcharter Finnland Crew selbst
verantwortlich.
Die Angaben sind:
auf
die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei
längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen,
Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes
können Abweichungen gelten;
Haftungsausschluss
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung
für eventuell eintretende Schäden der Yachtcharter Finnland Crew kann nicht von Best Yachtcharter S.L. übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern.
Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in der Verantwortung der Yachtcharter Finnland Crew. Diese kann Ihnen von BYC Best Yacht Charter S.L.
nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere
Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte
Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern,
ohne dass BYC Best Yachtcharter S.L. hiervon unterrichtet wird.
Die
Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall der Yachtcharter Finnland Crew empfohlen.
Wir empfehlen vor Reiseantritt der Yachtcharter Finnland Crew sich mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung zu setzten oder auf der Website www.auswaertiges-amt.de sich zu informieren.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (030) 5000-2000
Fax: (030) 5000-51000