Einreisebestimmungen
Für Reisen zwischen Deutschland und Polen gilt seit dem EU-Beitritt Polens am 1. Mai 2004 die Reisefreizügigkeit.
Meldepflicht
Ausländer, die sich zu Besuch in Polen aufhalten, müssen sich vor Ablauf von drei Tagen ab der Einreise bei der örtlichen Meldebehörde (Urząd Meldunkowy) anmelden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz:
In Teilen des Landes (besonders in ländlichen Gebieten im Nordosten und Süden) kommt es von April – Oktober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Bei Aufenthalt in diesen Gebieten ist eine Impfung empfohlen.
Haftungsausschluss
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.