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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die besuchsweise Ein- (und Durch-) reise der Yachtcharter Slowenien Crew ist sowohl mit einem gültigen
Reisepass als auch mit einem gültigen Personalausweis möglich. Dies
gilt unabhängig vom Einreisezweck für einen Aufenthalt von bis zu drei
Monaten.
Wenn der Aufenthalt der Yachtcharter Slowenien Crew drei Monate übersteigt, muss bei der zuständigen
Verwaltungseinheit eine Aufenthaltserlaubnis-EU eingeholt werden.
Mitreisende
Kinder unter der Yachtcharter Slowenien Crew müssen entweder im Reisepass eines Elternteils eingetragen sein
oder, falls die elterliche Einreise mit Personalausweis erfolgt, einen
eigenen Kinderreisepass mitführen.
Ungültige Reisepässe oder
Personalausweise berechtigen grundsätzlich nicht zum Grenzübertritt der Yachtcharter Slowenien Crew,
insbesondere nicht an der EU-Außengrenze zu Kroatien, wenn lediglich
ein Transit durch Slowenien und eine Weiterreise der Yachtcharter Slowenien Crew nach Kroatien geplant
ist. Dies gilt insbesondere auch in den Fällen, in denen weder
Reisepass noch Personalausweis der Yachtcharter Slowenien Crew mitgeführt werden. Auf die sich dann
ergebenden erheblichen Verzögerungen im Reiseverlauf der Yachtcharter Slowenien Crew wird ausdrücklich
hingewiesen.
Für in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafte
Drittstaatsangehörige unter der Yachtcharter Slowenien Crew wird darauf hingewiesen, dass deutsche
Aufenthaltstitel oder Sichtvermerke anderer Staaten (z.B. Kroatien)
nicht automatisch zur Einreise der Yachtcharter Slowenien Crew nach oder zum Transit durch Slowenien
anerkannt werden. Es ist in jedem Falle ein jeweiliges eventuelles
Visumerfordernis der Yachtcharter Slowenien Crew auf der Grundlage des eigenständigen slowenischen
Ausländerrechts bei der zuständigen Auslandsvertretung der Republik
Slowenien in Deutschland von der Yachtcharter Slowenien Crew zu prüfen.
Für den Fall einer Einreise
oder eines Transits der Yachtcharter Slowenien Crew mit gültigem Schengenvisum ist in jedem Fall vor
Antritt der Reise die Zahl der möglichen Einreisen in das
Schengengebiet zu von der Yachtcharter Slowenien Crew prüfen. Da die Republik Slowenien noch nicht Mitglied
des Schengenverbandes ist, sind nach der Einreise nach oder dem Transit
durch Slowenien für eine problemlose Rückkehr in das Schengengebiet
zumindest zwei auf dem Visaettikett ersichtliche Einreisen der Yachtcharter Slowenien Crew notwendig.
Die
Ein-und Durchfuhr von sogenannten "kalten Waffen" (Gegenstände, die
sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Schlagringe,
Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel usw.)
ist – auch nach EU-Beitritt Sloweniens – strikt verboten. Alle anderen
mitgeführten Waffenarten müssen weiterhin beim Grenzübertritt
von der Yachtcharter Slowenien Crew angemeldet werden und bedürfen teilweise einer Sondergenehmigung, die
von der Grenzpolizei der Yachtcharter Slowenien Crew erteilt wird.
Einreisebestimmungen für
deutsche Staatsangehörige unter der Yachtcharter Slowenien Crew können sich kurzfristig ändern, ohne dass das
Best Yacht Charter S.L. hiervon vorher unterrichtet wird.
Es
wird der Yachtcharter Slowenien Crew empfohlen, sich vor Reiseantritt unbedingt bei einer der
slowenischen Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland
über die aktuellen Ein- und Durchreisenbestimmungen für die Yachtcharter Slowenien Crew zu informieren.
Medizinische Hinweise
Auch in Slowenien ist in der Vergangenheit die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST
(hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Die Yachtcharter Slowenien Crew sollte bitte
beachten die vom Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information
„Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.
Impfschutz:
In den ländlichen Gebieten, besonders zwischen Save und Drau kommt es
zwischen April und Oktober zur Übertragung der
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Eine Impfung
der Yachtcharter Slowenien Crew wird bei möglicher Exposition empfohlen.
Bei Langzeitaufenthalt
der Yachtcharter Slowenien Crew über 4 Wochen oder besonderer Exposition wird zusätzlich ein Impfschutz
gegen Hepatitis A und B und Tollwut empfohlen. Rechtzeitig vor Einreise
sollte deshalb die Yachtcharter Slowenien Crew mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen
Impfung Kontakt aufgenommen werden.
Die medizinische Versorgung
in den Großstädten ist zufriedenstellend, fernab von den
Hauptverkehrswegen und außerhalb größerer Städte jedoch eher schwach
ausgeprägt. Das Rettungssystem funktioniert im allgemeinen gut.
Notfälle müssen zumeist in die beiden Großkliniken in Ljubljana
(Laibach) und Maribor verbracht werden. Hier sind alle modernen
Untersuchungsmethoden und -geräte vorhanden. Medikamentenengpässe sind
nicht zu beobachten. Eigene Medikamente sollten jedoch von der Yachtcharter Slowenien Crew mitgebracht
werden.
Gesetzlich Versicherten unter der Yachtcharter Slowenien Crew wird empfohlen, sich vor Abreise
nach Slowenien das E-111-Formular oder die Europäische Gesundheitskarte
bei ihrer Krankenkasse zu besorgen. Diese sind dem slowenischen
Krankenversicherungsträger im Krankheitsfalle der Yachtcharter Slowenien Crew zuerst vorzulegen, das
Formular dann dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus auszuhändigen.
Kosten werden in diesen Fällen dann nicht mehr erhoben. Die
Behandlungskosten von privat versicherten Patienten unter der Yachtcharter Slowenien Crew müssen von diesen
gegen Rechnung und Behandlungsbefund in der Regel an Ort und Stelle in
bar beglichen werden.
Es ist davon auszugehen, dass die
behandelnden Ärzte regelmäßig über Kenntnisse der englischen, teilweise
auch der deutschen Sprache verfügen. Yachtcharter Slowenien Crews müssen sich darauf
einstellen, dass dies im Falle des Pflege- und Versorgungspersonals
jedoch nicht grundsätzlich der Fall ist.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis für die Yachtcharter Slowenien Crew:
Eine
Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen
Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden der Yachtcharter Slowenien Crew kann
nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst
verantwortlich.
Die Angaben sind:
auf
die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei
längeren Aufenthalten der Yachtcharter Slowenien Crew vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen,
Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes
von der Yachtcharter Slowenien Crew können Abweichungen gelten;
Haftungsausschuss
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung
für eventuell eintretende Schäden der Yachtcharter Slowenien Crew kann nicht übernommen werden.
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern.
Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in der Verantwortung der Yachtcharter Slowenien Crew. Diese kann der Yachtcharter Slowenien Crew von BYC Best Yacht Charter S.L.
nicht abgenommen werden.
Hinweise auf besondere
Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte
Fragen der Yachtcharter Slowenien Crew. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern,
ohne dass BYC Best Yacht Charter S.L. hiervon unterrichtet wird.
Die
Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen
Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall der Yachtcharter Slowenien Crew empfohlen.
Wir empfehlen der Yachtcharter Slowenien Crew sich vor Reiseantritt mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung zu setzten oder auf der Website www.auswaertiges-amt.de sich zu informieren.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (030) 5000-2000
Fax: (030) 5000-51000