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Yachtcharter Slowenien


 

 

 

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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Die besuchsweise Ein- (und Durch-) reise der Yachtcharter Slowenien Crew ist sowohl mit einem gültigen Reisepass als auch mit einem gültigen Personalausweis möglich. Dies gilt unabhängig vom Einreisezweck für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten.

Wenn der Aufenthalt der Yachtcharter Slowenien Crew drei Monate übersteigt, muss bei der zuständigen Verwaltungseinheit eine Aufenthaltserlaubnis-EU eingeholt werden.

Mitreisende Kinder unter der Yachtcharter Slowenien Crew müssen entweder im Reisepass eines Elternteils eingetragen sein oder, falls die elterliche Einreise mit Personalausweis erfolgt, einen eigenen Kinderreisepass mitführen.

Ungültige Reisepässe oder Personalausweise berechtigen grundsätzlich nicht zum Grenzübertritt der Yachtcharter Slowenien Crew, insbesondere nicht an der EU-Außengrenze zu Kroatien, wenn lediglich ein Transit durch Slowenien und eine Weiterreise der Yachtcharter Slowenien Crew nach Kroatien geplant ist. Dies gilt insbesondere auch in den Fällen, in denen weder Reisepass noch Personalausweis der Yachtcharter Slowenien Crew mitgeführt werden. Auf die sich dann ergebenden erheblichen Verzögerungen im Reiseverlauf der Yachtcharter Slowenien Crew wird ausdrücklich hingewiesen.

Für in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafte Drittstaatsangehörige unter der Yachtcharter Slowenien Crew wird darauf hingewiesen, dass deutsche Aufenthaltstitel oder Sichtvermerke anderer Staaten (z.B. Kroatien) nicht automatisch zur Einreise der Yachtcharter Slowenien Crew nach oder zum Transit durch Slowenien anerkannt werden. Es ist in jedem Falle ein jeweiliges eventuelles Visumerfordernis der Yachtcharter Slowenien Crew auf der Grundlage des eigenständigen slowenischen Ausländerrechts bei der zuständigen Auslandsvertretung der Republik Slowenien in Deutschland von der Yachtcharter Slowenien Crew zu prüfen.

Für den Fall einer Einreise oder eines Transits der Yachtcharter Slowenien Crew mit gültigem Schengenvisum ist in jedem Fall vor Antritt der Reise die Zahl der möglichen Einreisen in das Schengengebiet zu von der Yachtcharter Slowenien Crew prüfen. Da die Republik Slowenien noch nicht Mitglied des Schengenverbandes ist, sind nach der Einreise nach oder dem Transit durch Slowenien für eine problemlose Rückkehr in das Schengengebiet zumindest zwei auf dem Visaettikett ersichtliche Einreisen der Yachtcharter Slowenien Crew notwendig.

Die Ein-und Durchfuhr von sogenannten "kalten Waffen" (Gegenstände, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel usw.) ist – auch nach EU-Beitritt Sloweniens – strikt verboten. Alle anderen mitgeführten Waffenarten müssen weiterhin beim Grenzübertritt von der Yachtcharter Slowenien Crew angemeldet werden und bedürfen teilweise einer Sondergenehmigung, die von der Grenzpolizei der Yachtcharter Slowenien Crew erteilt wird.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige unter der Yachtcharter Slowenien Crew können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Best Yacht Charter S.L. hiervon vorher unterrichtet wird.

Es wird der Yachtcharter Slowenien Crew empfohlen, sich vor Reiseantritt unbedingt bei einer der slowenischen Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland über die aktuellen Ein- und Durchreisenbestimmungen für die Yachtcharter Slowenien Crew zu informieren.

 

Medizinische Hinweise

Auch in Slowenien ist in der Vergangenheit die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.

Die Yachtcharter Slowenien Crew sollte bitte beachten die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.

Impfschutz:

In den ländlichen Gebieten, besonders zwischen Save und Drau kommt es zwischen April und Oktober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Eine Impfung der Yachtcharter Slowenien Crew wird bei möglicher Exposition empfohlen.

Bei Langzeitaufenthalt der Yachtcharter Slowenien Crew über 4 Wochen oder besonderer Exposition wird zusätzlich ein Impfschutz gegen Hepatitis A und B und Tollwut empfohlen. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb die Yachtcharter Slowenien Crew mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.

Die medizinische Versorgung in den Großstädten ist zufriedenstellend, fernab von den Hauptverkehrswegen und außerhalb größerer Städte jedoch eher schwach ausgeprägt. Das Rettungssystem funktioniert im allgemeinen gut. Notfälle müssen zumeist in die beiden Großkliniken in Ljubljana (Laibach) und Maribor verbracht werden. Hier sind alle modernen Untersuchungsmethoden und -geräte vorhanden. Medikamentenengpässe sind nicht zu beobachten. Eigene Medikamente sollten jedoch von der Yachtcharter Slowenien Crew mitgebracht werden.

Gesetzlich Versicherten unter der Yachtcharter Slowenien Crew wird empfohlen, sich vor Abreise nach Slowenien das E-111-Formular oder die Europäische Gesundheitskarte bei ihrer Krankenkasse zu besorgen. Diese sind dem slowenischen Krankenversicherungsträger im Krankheitsfalle der Yachtcharter Slowenien Crew zuerst vorzulegen, das Formular dann dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus auszuhändigen. Kosten werden in diesen Fällen dann nicht mehr erhoben. Die Behandlungskosten von privat versicherten Patienten unter der Yachtcharter Slowenien Crew müssen von diesen gegen Rechnung und Behandlungsbefund in der Regel an Ort und Stelle in bar beglichen werden.

Es ist davon auszugehen, dass die behandelnden Ärzte regelmäßig über Kenntnisse der englischen, teilweise auch der deutschen Sprache verfügen. Yachtcharter Slowenien Crews müssen sich darauf einstellen, dass dies im Falle des Pflege- und Versorgungspersonals jedoch nicht grundsätzlich der Fall ist.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis für die Yachtcharter Slowenien Crew:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden der Yachtcharter Slowenien Crew kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;

  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten der Yachtcharter Slowenien Crew vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes von der Yachtcharter Slowenien Crew können Abweichungen gelten;

  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen der Yachtcharter Slowenien Crew zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung der Yachtcharter Slowenien Crew durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;

  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot für die Yachtcharter Slowenien Crew. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

 

 

Haftungsausschuss

 

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden der Yachtcharter Slowenien Crew kann nicht übernommen werden.

Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in der Verantwortung der Yachtcharter Slowenien Crew. Diese kann der Yachtcharter Slowenien Crew von BYC Best Yacht Charter S.L. nicht abgenommen werden.

Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen der Yachtcharter Slowenien Crew. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass BYC Best Yacht Charter S.L. hiervon unterrichtet wird.

Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall der Yachtcharter Slowenien Crew empfohlen.

Wir empfehlen der Yachtcharter Slowenien Crew sich vor Reiseantritt mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung zu setzten oder auf der Website www.auswaertiges-amt.de sich zu informieren.

 

Auswärtiges Amt
Bürgerservice Arbeitseinheit 040


D-11013 Berlin
Tel.: (030) 5000-2000
Fax: (030) 5000-51000

 

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