Einreisebestimmungen
Die besuchsweise Ein- (und Durch-) reise ist sowohl mit einem gültigen Reisepass als auch mit einem gültigen Personalausweis möglich. Dies gilt unabhängig vom Einreisezweck für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten.
Medizinische Hinweise
Auch in Slowenien ist in der Vergangenheit die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Haftungsausschuss
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.