Yachtcharter: Tipps rundums Chartern: FAQ
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Solltet Ihr Fragen haben, das richtige Schiff noch nicht gefunden, schreibt uns an: info@best-yacht-charter.com oder ruft uns einfach an.
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FAQ - Die meist gestellten Fragen an uns

 Auch wenn man schon häufiger gechartert hat, kommen immer wieder einmal Fragen auf die man nicht sicher beantworten kann.

Um die häufigsten an uns gestellten Fragen auch ohne persönliches Gespräch beantworten zu können haben wir sie hier einmal zusammen getragen.

Solltet Ihr hier keine Antworten finden, ruft uns einfach an +49 89 420 95 620 10 oder schreibt uns eine e-Mail.


Das Schiff ist gebucht, was passiert als nächstes?

Nach Eurer Buchung per Fax, per Mail oder Online schicken wir Euch eine Buchungsbestätigung per e-Mail. In dieser e-Mail enthalten ist ebenso die Rechnung, ein Multi-Antrag zu zusätzlichen Versicherungen sowie noch einmal sämtliche Informationen zu der gebuchten Yacht.

Aus diesen Unterlagen erseht Ihr alle Zahlungstermine sowie die gebuchten Extras. Innerhalb von 10 Tagen nach Buchung ist die erste Zahlung fällig und sobald wir diese von Euch erhalten haben, kann eigentlich nichts mehr bei der Buchung dazwischen kommen.

Nachdem wir die Restzahlung (je nach Vercharterer 4-8 Wochen vor Charterbeginn) erhalten haben, bekommt Ihr von uns einen so genannten „Voucher“. Dieser beinhaltet noch einmal sämtliche gebuchten Leistungen, genaue Angaben des Vercharterungsunternehmens (mit Rufnummern, Ansprechpartnern, Lageplan...) und ist so etwas wie ein Gutschein. Diesen „Voucher“ legt ihr einfach bei der Charterbasis vor und übernehmt das Schiff.

Welche Lizenz benötige ich um ein Schiff zu chartern?

Grundsätzlich hängt dies von den örtlichen Gesetzgebungen des Reviers ab. In den meisten Ländern ist der Sportboot-Führerschin See (SBS) vorgeschrieben. Einige Vercharterer verlangen noch den Sport-Küsten-Schifferschein (SKS) oder den BR-Schein.

In einigen Ländern sind darüber hinaus noch weitere Bedingungen gesetzlich vorgeschrieben. In Griechenland z.B. muss ein weiteres Crewmitglied im Besitz einer gültigen Lizenz sein; In Kroatien ist ein gültiges Funkzeugnis Vorschrift beim Chartern einer Yacht.

Ganz im Gegensatz zu den Charter Regeln in Kroatien und Griechenland sind in anderen Revieren überhaupt eine Lizenzen notwendig. Teile Brandenburgs, Australien und bis zu einer bestimmten Bootslänge auch auf Hollands Binnengewässern (außer Ijsselmeer) wird zum chartern einer Yacht keine Lizenz benötigt.

Warum ist mit der Buchung eine Anzahlung fällig?

Die Anzahlung ist üblich in der Branche und wird von fast allen Charterunternehmen verlangt.

Wir als Agentur überweisen die Anzahlung umgehend an die Vercharterer da ansonsten dieser das Schiff wieder in die Vercharterung gibt.

Die Vercharterer nehmen die Anzahlung als Sicherheit dafür, dass der Charterkunde auch tatsächlich zum vereinbarten Termin das Schiff auch übernimmt. Aus dieser Hinsicht also verständlich, schließlich wird das Schiff ja auch für Euch fest reserviert.

Ist es möglich eine Buchung wieder zu stornieren?

Mit Eurer Buchung habt ihr einen Vertrag unterschrieben den man erfüllen muss.

Solltet Ihr kurz nach der Buchung und lange vor Charterbeginn von diesem Vertrag zurücktreten wollen, so können wir in diesem Fall versuchen einen „Ersatzkunden“ für Euch zu finden. In einem solchen Fall würden wir Euch den Charterpreis erstatten.

Solltet Ihr krank werden kann man sich über eine Reise-Rücktritts-Versicherung absichern. Es gibt also für einige Fälle wodurch ihr den Törn nicht antreten könnt Möglichkeiten den Charterbetrag erstattet zu bekommen. Ansonsten hängt ein Rücktritt vom Chartervertrag vom Einverständnis des Vercharterers ab, die er sicherlich eher 8 Monate als 3 Tage vor Charterbeginn gibt.

Muss ich mich noch zusätzlich versichern?

Die Vercharterer müssen in der Regel ihr Schiffe mit einer Boots-Haftpflicht-Versicherung versichern. Von daher ist das Schiff grundsätzlich schon ausreichend gegen Beschädigung und Verlust versichert.

Dennoch gibt es Risiken die durch diese Schiffs-Haftpflicht-Versicherung nicht abgedeckt sind.

Wir empfehlen ALLEN Skippern den Abschluss einer „erweiterten Skipper-Haftpflicht-Versicherung". Diese tritt auch bei Fahrlässigkeit des Skippers ein und übernimmt dann Regulierung wenn die Schiffs-Haftpflicht-Versicherung nicht einspringt. Ein entsprechendes Angebot / Antrag findet ihr in der Rubrik „Versicherungen“.

Auch der Abschluss einer Reise-Rücktritts-Versicherung und / oder Kautions-Versicherung macht unter Umständen Sinn. Auch hierüber findet ihr in der Rubrik „Versicherungen“ noch nähere Informationen / Anträge.

Warum kann ich die Endreinigung nicht selber machen?

Das man das Schiff selber reinigen kann gibt es nur vereinzelt in Deutschland. In anderen Revieren ist das nicht üblich und die Vercharterer haben die Endreinigung als einen obligatorischen Bestandteil des Chartervertrages mit aufgenommen.

Dies hat aber auch einen Vorteil: Ihr könnt ein professionell gereinigtes Schiff erwarten und dementsprechend auch darauf bestehen. Mal Hand aufs Herz, habt ihr Lust ein nur oberflächlich gereinigtes Boot zu übernehmen? Oder noch schlimmer, einige Stunden auf ein provisorisches Putzteam zu warten bis ihr endlich das gecharterte Schiff übernehmen könnt?

Von daher ist die obligatorische Endreinigung sicherlich ein Punkt über den man diskutieren kann für ein professionelles Charterunternehmen aber Garant dafür, dem Kunden ein sauberes Schiff übergeben zu können.

Welche zusätzlichen Kosten kommen neben dem Charterpreis auf mich zu?

Das kommt auf das Revier, das Schiff und natürlich die in dem jeweiligen Land gängige Praxis an.
In den meisten Ländern ist die Endreinigung ein obligatorisches Extra.

Ausstattung wie Handtücher, Aussenborder fürs Dinghy, Bettwäsche... sind bei einigen Vercharterern im Charterpreis mit inbegriffen, bei Anderen als Extra zu bezahlen.

In einigen Ländern gibt es auch noch Extras wie „Permit“, „Transitlog“ oder Naturschutzgebühren an. Dies sind in der Regel vom Staat erhobene Abgaben welche die Vercharterer an den Kunden weitergeben.

Von daher solltet ihr immer den Endpreis vergleichen und nicht nur den reinen Charterpreis. Bei unseren Angeboten findet Ihr auch immer die Yachtdetails, bei denen die exakte Ausstattung immer mit angführt ist. Diese Yachtdetails sind Bestandteil des Chartervertrages und somit sind die darin aufgeführten Ausstattungsmerkmale des gecharterten Schiffes. Die obligatorischen Extras findet Ihr im Charter-Vertrag.

Wie wird die Kaution bezahlt?

In der Regel wird das per Kreditkarte geregelt.

Dabei wird die Kreditkarte nicht direkt belastet sondern die Kaution „nur“ reserviert.
Wenn das Schiff am Ende wieder ohne Probleme übergeben wurde, storniert der Vercharterer die Reservierung einfach wieder.

Akzeptiert werden in den meisten Fällen alle gängigen Kreditkarten wie VISA, oder Euro-Card.

Wie lange muss ich warten, wenn mein Schiff nicht zum vereinbarten Termin bereit steht?

Üblicherweise 24 – 48 Stunden, wobei die genaue Regelung in den Vertragsbedingungen mit aufgeführt ist.

In der Regel sind die Vercharterer aber in der Lage Euch ein anderes, gleichwertiges Schiff zur Verfügung zu stellen. Erst nach Ablauf dieser Frist könnt ihr vom Vertrag zurück treten.

Dies gilt natürlich auch umgekehrt!!! Solltet ihr das Schiff nicht rechtzeitig zurückgeben, kann das teuer werden. Die Verzögerung mit schlechtem Wetter zu begründen wird nicht akzeptiert.

Was soll ich machen, wenn bei der Übergabe Mängel festgestellt werden?

Ganz wichtig ist, dass ihr eine gründliche Übergabe mit dem Vercharterer macht und diese auch dementsprechend protokolliert (Ein Checkliste könnt ihr euch in der Rubrik „Downloads“ herunterladen).

Sollte ein Mängel festgestellt werden besprecht dies mit dem Vercharterer. In der Regel wird er diesen dann umgehend beheben.

Sollte dies, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich sein so sollte man mit dem Vercharterer über eine Ausgleich verhandeln (Kosten der Endreinigung, etc.).

Sicherlich sollte man auch hier die Kirche im Dorf lassen und nicht um Preisminderungen diskutieren wegen z.B. kleinen Kratzern im Teak Deck oder einem fehlenden Löffel. Jedoch sollte das Schiff alle im Vertrag stehenden Ausstattungsmerkmale haben.