Die Reise-Rücktritts-Versicherung
Ihr habt zu sechst Euren Törn geplant, schon alles bezahlt und die Flugtickets schon im Gepäck. Kurz vor dem Start Eures Törns bricht sich der Skipper das Bein und keiner der anderen 5 Crewmitglieder sieht sich im Stande als Skipper die Verantwortung für Schiff und Besatzung zu übernehmen.
In einem solchen Fall tritt die Reise-Rücktrittsversicherung ein.
Sie übernimmt dann entweder die Kosten für einen Skipper oder zahlt den vollen Charterpreis.
Da die Versicherungprämie sich prozentual aus der Versicherungssumme (ca. 4,5%) berechnet, kann man die Kosten der Flugtickets gleich mit versichern.
Sollte nicht der Skipper sondern ein anderes Crewmitglied durch Krankheit den Törn nicht mitmachen können, so zahlt die Reise-Rücktrittsversicherung in diesem Fall die anteiligen Kosten des Yachtcharters sowie die von der erkrankten Person verursachten Flugkosten (sofern sie mit in der Versicherungssumme einbezogen wurden).
Somit kann die verbleibende Crew den Törn antreten und das schon durch Krankheit bestrafte Crewmitglied erhält zumindest seine geleisteten Kosten wieder erstattet.
Eine Beispielrechnung:
Ihr habt ein Schiff gechartert mit 6 Personen für € 2.800,- für eine Woche.
Die Flüge haben € 200,- pro Person gekostet.
Die Versicherungssumme würde dann € 4.000,- betragen. Die von Euch zu zahlende Versicherungsprämie (5%) wäre als € 200,-.
Sollte der Skipper erkranken würde die Versicherung Euch € 4.000,- erstatten. Wenn ein Crewmitglied erkrankt, würde die Versicherung € 666,67 an Euch überweisen (€ 466,67 anteilig am Charterpreis + € 200,- für den Flug).
Die Reise-Rücktritts-Versicherung macht gerade wenn man mit mehreren Personen segeln geht Sinn. Zumal sie wie in diesem Fall nur etwas über € 30,- pro Person gekostet hätte.
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